SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Gemeinde Remshalden widerruflich, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Remshalden gezogenen Lastschriften einzulösen.


Hinweis:
Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann / können. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das SEPA-Lastschriftmandat soll ab sofort gelten.


Erklärung des Bescheidempfängers / Zahlungspflichtigen bei abweichendem Kontoinhaber:
Ich / Wir werden den / die genannten Kontoinhaber nach Eingang des Bescheids oder der vertraglichen Vereinbarung über die für den Einzug mitgeteilten Informationen in Kenntnis setzen. Ich / Wir erklären uns einverstanden, dass die genannte Bankverbindung auch im Fall von Erstattungen verwendet werden kann.


Hinweis:
Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung eines entsprechenden Bescheids oder Abrechnung an die Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden.

Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden
DE76ZZZ00000050690
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Remshalden vergeben.

Ihre Angaben

Steuer- bzw. Rechnungspflichtige/r gemäß Bescheid bzw. Rechnung: *












Kontoverbindung




















zum Anhören:

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Informationen:

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Gemeinde Remshalden
Tel.: 07151 9731 – 0
Fax.: 07151 9731 – 1209
Email: kasse@remshalden.de


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