Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige / Wir ermächtigen die Gemeinde Remshalden widerruflich, Zahlungen von meinem / unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich / weisen wir mein / unser Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Remshalden gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis:
Mir / Uns ist bekannt, dass ich / wir innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann / können. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Das SEPA-Lastschriftmandat soll ab sofort gelten.
Erklärung des Bescheidempfängers / Zahlungspflichtigen bei abweichendem Kontoinhaber:
Ich / Wir werden den / die genannten Kontoinhaber nach Eingang des Bescheids oder der vertraglichen Vereinbarung über die für den Einzug mitgeteilten Informationen in Kenntnis setzen. Ich / Wir erklären uns einverstanden, dass die genannte Bankverbindung auch im Fall von Erstattungen verwendet werden kann.
Hinweis:
Sofern Sie mit der vorstehenden Erklärung zur Steuererstattung nicht einverstanden sind, wenden Sie sich bitte nach Erteilung eines entsprechenden Bescheids oder Abrechnung an die Gemeinde Remshalden, Marktplatz 1, 73630 Remshalden.